Neue Corona-Verordnung!

3G in der Warnstufe, 2G in der Alarmstufe

Zum heutigen Donnerstag trat eine überarbeitete Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Diese rückt die Situation in den Krankenhäusern in den Fokus und differenziert zwischen drei Corona-Stufen. Während es in der Basisstufe bei den bisherigen Regelungen bleibt, sehen die Warn- und Alarmstufe auch für den Sport im Freien deutlich strengere Regelungen für nicht-immunisierte Personen vor.

  • Basisstufe (diese gilt im Moment): keine Einschränkungen für den Sport im Freien sowie Besucher*innen, 3G-Regelung mit Schnelltest für geschlossene Räume (z.B. Kabine).
  • Warnstufe: 3G-Regelung mit Schnelltest für Sport im Freien sowie Besucher*innen, 3G-Regelung mit PCR-Test für geschlossene Räume.
  • Alarmstufe: Teilnahme und Zutritt nur mit 2G-Nachweis (genesen oder geimpft).

 

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Mail vom wfv (16.09.2021)

  

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