Mail wfv vom 11.01.2022 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsverantwortliche, zunächst wünschen wir Ihnen
einen guten Start ins neue Jahr 2022 und
freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Die Landesregierung hat die
CoronaVO mit Wirkung ab Mittwoch, 12.01.2022, erneut
angepasst. Danach gelten die bisherigen Regelungen der
Alarmstufe II unverändert bis mindestens 01.02.2022, und
zwar ungeachtet der Hospitalisierungsrate und der Auslastung
der Intensivbetten. Weiterhin Gültigkeit haben auch die
Sonderregelungen für Schüler*innen, und zwar mindestens bis
zum Außerkrafttreten der aktualisierten CoronaVO am
09.02.2022. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über
zwölfjährigen Schüler*innen laut Landesregierung auslaufen,
ein konkretes Datum wird nicht genannt. Im Einzelnen gelten
damit aktuell die folgenden Vorgaben:
Fußballspielen draußen – Schüler*innen gelten wieder als
getestet Für das Training und für
Freundschaftsspiele im Freien benötigen alle Spieler*innen sowie
das Funktionspersonal (Trainer*innen,
Betreuer*innen usw.) und Schiedsrichter*innen wie bisher einen
2G-Nachweis.
Schüler*innen bis 17 Jahre sind im Hinblick
auf die Sportausübung im Freien weiterhin von 2G ausgenommen
und müssen lediglich einen Schülerausweis o.ä. vorlegen.
Zuschauer*innen bspw. bei
Freundschaftsspielen oder beim Training benötigen einen
2G-Plus-Nachweis.
Ausnahmen: Personen
mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der
2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte
mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der
letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei
Monate vergangen sind, sowie für Genesene, deren Infektion
nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.
Sport und Aufenthalt im Innenbereich Für den Zutritt zu geschlossenen
Räumen (bspw. Umkleidekabinen) und die Sportausübung in der
Halle gilt 2G-Plus.
Ausnahmen: Personen
mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht bei der
2G-Plus-Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte
mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der
letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als drei
Monate vergangen sind, sowie für Genesene, deren Infektion
nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.
Schüler*innen bis 17 Jahre sind im Hinblick
auf die Sportausübung in geschlossenen Räumen und die
Nutzung von Kabinen außerhalb der Ferien von der
2G-Plus-Regelung ausgenommen und müssen lediglich einen
Schülerausweis o.ä. vorlegen. In den Schulferien muss ein
Schnelltest vorgelegt werden.
Sonderregelungen gelten auch weiterhin
für Beschäftigte im Sinne der
Arbeitsschutzvorschriften, aber auch Selbstständige. Dabei
ist es unerheblich, ob es sich um Sportler*innen,
Trainer*innen, Medienvertreter*innen oder weitere Beteiligte
handelt. Für sie gilt die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder
getestet per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test). Zum Kreis
des Beschäftigten zählen insbesondere alle
Vertragsspieler*innen sowie alle durch einen Arbeitsvertrag
an den Verein gebundenen Trainer*innen. Nicht zu den
Beschäftigten zählen ehrenamtliche Funktionsträger und
Trainer*innen, die auf Basis einer Übungsleiterpauschale
ihrer Tätigkeit nachgehen.
Zuschauer & Maskenpflicht Für öffentliche Veranstaltungen
gilt 2G-Plus und die maximale Zuschauerzahl ist begrenzt auf
500 Personen. In Innenräumen gilt weiterhin eine
Maskenpflicht, Personen ab 18 Jahren müssen laut der neuen
Corona-Verordnung eine FFP2- oder vergleichbare Maske
tragen.
Wie geht es weiter? Die Fußballverbände in
Baden-Württemberg sind im engen Austausch mit dem
zuständigen Kultusministerium und bemühen sich darum, dass
die Sonderregelung für Schüler*innen weiterhin Bestand
haben, um das Fußballspielen unter vertretbaren
Voraussetzungen auch zukünftig – also über den 09.02.2022
hinaus – zu ermöglichen. Unverändert wird von den
BW-Verbänden angestrebt, den Spielbetrieb wie geplant wieder
aufzunehmen – soweit erforderlich auch unter den aktuellen
Bedingungen der Alarmstufe II. Ob das möglich sein wird,
hängt von der Entwicklung der pandemischen Lage und
insbesondere von den dann geltenden Regelungen ab. Mit freundlichen Grüßen _________________________________ Württembergischer Fußballverband
e.V. Goethestraße 9, 70174 Stuttgart |