Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsverantwortliche,
zwischenzeitlich hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine
aktualisierte Fassung der „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO
Sport) verkündet und somit Missverständnisse ausgeräumt, die nach
Inkrafttreten der Pandemiestufe 3 aufgetreten sind. Demnach gilt für
den Sport und das Mannschaftstraining weiterhin grundsätzlich die
maximal zulässige Gruppengröße von 20 Spieler*innen. Zudem gibt es
keine generelle Beschränkung der maximal zulässigen Zuschauerzahl
für Sportveranstaltungen auf 100 Personen. Die CoronaVO Sport nennt
weiterhin die Grenze von maximal 500 Sportler*innen sowie
Zuschauer*innen im Rahmen von Sportwettkämpfen.
Allerdings können
lokale Behörden strengere Vorgaben erlassen, zum Beispiel die
Zuschauerzahl weiter reglementieren oder eine Maskenpflicht
verordnen. Bitte informieren Sie sich daher stets, welche Regeln bei
Ihnen vor Ort gelten. Für den
Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball gelten damit die gleichen
Regelungen wie bisher. Die Anzahl von 20 teilnehmenden Personen
bietet alle Voraussetzungen für einen sinnvollen Trainingsbetrieb.
Insbesondere im Jugendbereich sollte diese Gruppengröße nicht
überschritten werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, die
Gruppengröße von 20 zu überschreiten, wenn dies für bestimmte
Trainingssituationen zwingend erforderlich ist. In welchem Rahmen
von dieser Option Gebrauch gemacht werden kann, sollte mit den
örtlich zuständigen Behörden (Ortspolizeibehörde, Gesundheitsamt)
aber abgestimmt werden. Der wfv empfiehlt zudem dringend, von dieser
Möglichkeit nur im Ausnahmefall und äußerst zurückhaltend Gebrauch
zu machen. Weiterhin
weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass der Hygieneschutz auch im
Fußball oberste Priorität genießt. Durch die Einhaltung von
Abstandsgeboten, individuelle Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes sowie ein Verzicht auf sämtliche gesellige
Aktivitäten vor und nach dem Spiel bzw. Training können unsere
Vereine einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus
leisten. Wir behalten
das Infektionsgeschehen auch weiterhin genau im Blick, um eine
verantwortliche Fortsetzung des Spielbetriebs zu ermöglichen. Über
die eingerichtete Meldestelle haben wir jederzeit einen aktuellen
Überblick über Verdachtsfälle, bestätigte Infektionen und
Quarantäneanordnungen. Diese Daten bilden eine valide Grundlage für
die Bewertung der aktuellen Situation im Spielbetrieb. Die Zahl der
abgesetzten Spiele stieg zwar zuletzt von Woche zu Woche leicht an,
jedoch fanden etwa 93 Prozent der angesetzten Spiele regulär statt. Wir bedanken
uns bei den Verantwortlichen unserer Vereine für die gute
Zusammenarbeit und die Umsetzung der umfangreichen Vorgaben! |