Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsverantwortliche,

     

zwischenzeitlich hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine aktualisierte Fassung der „Corona-Verordnung Sport“ (CoronaVO Sport) verkündet und somit Missverständnisse ausgeräumt, die nach Inkrafttreten der Pandemiestufe 3 aufgetreten sind. Demnach gilt für den Sport und das Mannschaftstraining weiterhin grundsätzlich die maximal zulässige Gruppengröße von 20 Spieler*innen. Zudem gibt es keine generelle Beschränkung der maximal zulässigen Zuschauerzahl für Sportveranstaltungen auf 100 Personen. Die CoronaVO Sport nennt weiterhin die Grenze von maximal 500 Sportler*innen sowie Zuschauer*innen im Rahmen von Sportwettkämpfen. Allerdings können lokale Behörden strengere Vorgaben erlassen, zum Beispiel die Zuschauerzahl weiter reglementieren oder eine Maskenpflicht verordnen. Bitte informieren Sie sich daher stets, welche Regeln bei Ihnen vor Ort gelten.

 

Für den Spiel- und Trainingsbetrieb im Fußball gelten damit die gleichen Regelungen wie bisher. Die Anzahl von 20 teilnehmenden Personen bietet alle Voraussetzungen für einen sinnvollen Trainingsbetrieb. Insbesondere im Jugendbereich sollte diese Gruppengröße nicht überschritten werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, die Gruppengröße von 20 zu überschreiten, wenn dies für bestimmte Trainingssituationen zwingend erforderlich ist. In welchem Rahmen von dieser Option Gebrauch gemacht werden kann, sollte mit den örtlich zuständigen Behörden (Ortspolizeibehörde, Gesundheitsamt) aber abgestimmt werden. Der wfv empfiehlt zudem dringend, von dieser Möglichkeit nur im Ausnahmefall und äußerst zurückhaltend Gebrauch zu machen.

 

Weiterhin weisen wir nachdrücklich darauf hin, dass der Hygieneschutz auch im Fußball oberste Priorität genießt. Durch die Einhaltung von Abstandsgeboten, individuelle Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie ein Verzicht auf sämtliche gesellige Aktivitäten vor und nach dem Spiel bzw. Training können unsere Vereine einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus leisten.

 

Wir behalten das Infektionsgeschehen auch weiterhin genau im Blick, um eine verantwortliche Fortsetzung des Spielbetriebs zu ermöglichen. Über die eingerichtete Meldestelle haben wir jederzeit einen aktuellen Überblick über Verdachtsfälle, bestätigte Infektionen und Quarantäneanordnungen. Diese Daten bilden eine valide Grundlage für die Bewertung der aktuellen Situation im Spielbetrieb. Die Zahl der abgesetzten Spiele stieg zwar zuletzt von Woche zu Woche leicht an, jedoch fanden etwa 93 Prozent der angesetzten Spiele regulär statt.

 

Wir bedanken uns bei den Verantwortlichen unserer Vereine für die gute Zusammenarbeit und die Umsetzung der umfangreichen Vorgaben!

 

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